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3.2. Fälle (ungewichtet/gewichtet)

Fallzahl 
Die Fallzahl bezeichnet die Anzahl der Personen oder Untersuchungselemente, die in einer Stichprobe enthalten sind. Die Fallzahlen bilden die Basis für Hochrechnungen und Prozentuierungen sowie für die Berechnung der statistischen Schwankungsbreite. Im Regelfall werden in den einzelnen Studien jeweils die gewichtete Basis (gewichtete Fallzahl) und die ungewichtete Basis (ungewichtete Fallzahl) angegeben.
 
Fälle (ungewichtet)
Als ungewichtete Fälle bezeichnet man die im Datensatz hinterlegten Fälle ohne jegliches Gewicht, d.h. ohne Fallgewicht.
Die statistische Schwankung der Ergebnisse wird maßgeblich durch die ungewichtete Fallzahl bestimmt. Sollen Daten interpretiert werden, die auf geringen Fallzahlen beruhen, so ist dies immer mit einer größeren Unsicherheit verbunden als bei Daten mit hohen Fallzahlen. Studienbezogen können Studienelemente auch nicht ausgewiesen worden sein, wenn eine Mindestfallzahl von ungewichteten Fällen unterschritten wurde (etwa digitale Medien in der b4p, die ihren Ursprung in der agof daily digital facts haben und bei denen eine Mindestfallzahl von 80 ungewichteten Fällen im Durchschnittszeitraum unterschritten wird). 
 
Fälle (gewichtet)
Die gewichtete Fallzahl entspricht der ungewichteten Fallzahl, allerdings unter Berücksichtigung der von der Analyse vorgegebenen Personengewichte (durch Anpassung an die amtlichen Statistiken). Über diese Gewichtung lassen sich repräsentative Werte ableiten.