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3.2. Fälle (ungewichtet/gewichtet)

Fallzahl 
Die Fallzahl bezeichnet die Anzahl der Personen oder Untersuchungselemente, die in einer Stichprobe enthalten sind. Die Fallzahlen bilden die Basis für Hochrechnungen und Prozentuierungen sowie für die Berechnung der statistischen Schwankungsbreite. In den Studien der agof werden jeweils die gewichtete Basis (gewichtete Fallzahl) und die ungewichtete Basis (ungewichtete Fallzahl) angegeben.
 
Fälle (ungewichtet)
Als ungewichtete Fälle bezeichnet man die im Datensatz hinterlegten Fälle ohne jegliches Gewicht, d.h. ohne Fallgewicht. Die statistische Schwankung der Ergebnisse wird maßgeblich durch die ungewichtete Fallzahl determiniert. In den agof Studien werden nur die Studienelemente ausgewiesen, die eine Mindestfallzahl von 80 ungewichteten Fällen im Durchschittszeitraum bzw. im jeweiligen Einzelzeitraum erreichen (siehe auch "Zeitraum" in den Einstellungen).
Beispiel: Der Datensatz basiert auf insgesamt 116.438 ungewichteten Fällen, davon 104.081 ungewichtete Fälle mit Internetnutzern in den letzten 3 Monaten. Angebot A erreicht 12.875 ungewichtete Fälle im Gesamtzeitraum (also dem Basiszeitraum für die Berechnung des durchschnittlichen Monats, der durchschnittlichen Woche und des durchschnittlichen Tags) und erreicht somit die Ausweisungsgrenze von 80 ungewichteten Fällen im Bezugszeitraum. Zu dem ist zu beachten, dass die Auswertung von Zielgruppen erst ab einer Mindestfallzahl von 80 ungewichteten Fällen zulässig ist.
 
Fälle (gewichtet)
Die gewichtete Fallzahl entspricht der ungewichteten Fallzahl, allerdings unter Berücksichtigung der von der Analyse vorgegebenen Personengewichte (durch Anpassung an die amtlichen Statistiken). über diese Gewichtung lassen sich repräsentative Werte ableiten.
Beispiel: Der Datensatz, repräsentativ für die deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 14 Jahren, besteht aus insgesamt 157.719 gewichteten Fällen, davon 105.813 Fälle mit Internet-Nutzern in den letzten 3 Monaten.