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4.3. Bedingung zum Ausweis in einem gewählten Zeitraum

Die 6/7-Regel
Zusätzlich zu den Bedingungen für einen Ausweis von Daten (z.B. Vermarkterwunsch, Fallzahlen, Messstart, Anlagedatum einer BE) muss eine weitere Bedingung erfüllt sein, damit für ein Medium Werte in der Auswertung oder Planung angezeigt werden:
Ein Medium muss an mindestens sechs Siebteln (6/7) der Tage, aus denen sich der gewählte Zeitraum zusammensetzt, zur Ausweisung vorgesehen sein.
... andernfalls werden keine Werte ausgegeben. Dies gilt sowohl für konkrete Zeiträume als auch für Durchschnittszeiträume.
Beispiel:
Eine BE wurde in der Monatsmitte (z.B. am 15. September eines Jahres) angelegt und ist seitdem vermarkerseitig zur Ausweisung vorgesehen.
  • Wird als Zeitraum der Monat September dieses Jahres gewählt, werden keine Werte angezeigt. Das Medium ist nur an 16 von 30 Tagen zur Ausweisung vorgesehen. 16/30 liegt unter 6/7.
  • Wird als Zeitraum der 14. bis 30. September gewählt, werden Werte angezeigt. Das Medium ist an 16 von 17 Tagen zur Ausweisung vorgesehen. 16/17 liegt über 6/7.