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3.6. Konventionen der agof beim Veröffentlichen

Konventionen der agof beim Veröffentlichen
Die Verantwortung zur Einhaltung der folgenden Konventionen liegt beim Nutzer der im Markt erhältlichen agof Studien und des dazugehörigen Auswertungs- und Planungsprogramms TOP modular. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er auf Grundlage der jeweils aktuellen Datensätze und Software-Versionen arbeitet.

  • Alle teilnehmenden Angebote und Belegungseinheiten werden, unabhängig von den erreichten Fallzahlen, in TOP veröffentlicht. Bei keiner Nutzung im Zeitraum wird das Angebot aufgelistet und der Wert 0 ausgegeben. Wenn das Angebot oder die Belegungseinheit aufgrund von Verstößen oder Fehlern nicht ausgewiesen werden kann, wird dies mit Strichen in den Zellen dargestellt.
  • Zielgruppendefinitionen müssen mindestens eine Fallzahl von 80 ungewichteten Fällen im Auswertungszeitraum erreichen. Zielgruppe in diesem Sinne ist eine Gruppe von Fällen, die mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Merkmale und/oder Medien in TOP definiert wird. Für Zielgruppendefinitionen in Zusammenhang mit Medien gilt außerdem: Bei Zielgruppendefinitionen in Zusammenhang mit Medien müssen wenigstens 351 Fälle aus der Grundgesamtheit vorhanden sein. Bei weniger Fällen in der Zielgruppe werden:
    • Bei Medien mit 80 Fällen oder mehr nur die Netto- (in Prozent und absolut) und Brutto-Reichweiten (absolut), nicht aber Nutzeranteil, Affinitätsindex und Kontaktanteil ausgegeben.
    • Bei Medien mit weniger als 80 Fällen keine Daten ausgegeben. 
  • Alle Zellen, die 80 ungewichtete Fälle unterschreiten, werden in TOP blau markiert, unter 30 Fällen in rot.
  • Die Ausweisung von Zellen mit weniger als 80 ungewichteten Fällen innerhalb einer Auswertung ist grundsätzlich zulässig. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse einzelner Zellen von Auswertungen mit weniger als 80 ungewichteten Fällen jedoch nur Trends darstellen und eine geringe statistische Aussagekraft besitzen. Von Aussagen über Zellen mit weniger als 30 ungewichteten Fällen ist abzusehen, diese werden in TOP rot markiert.
  • Die Zeiträume „durchschnittlicher Tag“, „durchschnittliche Woche“ und „durchschnittlicher Monat“ basieren als gelernte Größen immer auf den letzten drei kalendarischen Monaten und sind entsprechend in TOP voreingestellt. Bei Verwendung dieser Zeiträume werden die referenzierenden Monate in Klammer dahinter ausgegeben, z.B. „(Apr, Mai, Jun 2017)“. Darüber hinaus ist es möglich Durchschnittstage, Durchschnittswochen oder Durchschnittsmonate auf Basis freiwählbarer Zeiträume zu berechnen. In diesem Fall muss „individuell“ in der Klammer dahinter aufgeführt werden sowie die genaue Angabe des Zeitraums („von...bis“).
  • Interpretationen von Ergebnissen müssen sich im Rahmen der methodischen Grundlagen der verwendeten Analyseverfahren bewegen.
  • Eigene Berechnungen, aufsetzend auf bereits vorliegenden Ergebnissen, haben die in den Definitionen der Einheiten implizit angelegten Restriktionen zu berücksichtigen, z.B. Netto-Reichweiten dürfen nicht addiert werden (da das Ergebnis um die Doppelnutzer überhöht wäre). Auch mobile und stationäre Nutzer dürfen nicht addiert werden, zur korrekten Berechnung stehen die separaten Überschneidungsanalysen der agof in TOP zur Verfügung.
  • Die Genauigkeit der Ergebnisdarstellung ist zu beschränken auf:
    • Prozente/GRP – eine Nachkommastelle
    • Darstellung absolute Ergebnisse (Mio./Tsd.) – gerundet auf ganze 10.000 absolut und bei Angabe in Mio. grundlegend mit zwei Nachkommastellen. Bis zu drei Nachkommastellen dürfen bei Bedarf ausgewiesen und kommuniziert werden.
    • Indizes – gerundet auf ganze Indexpunkte
    • Durchschnitte – entsprechend der zugrunde liegenden Werte, siehe oben 
  • Es wird empfohlen, Affinitäten nur mit einer Reichweite größer/gleich drei Prozent in der Zielgruppe darzustellen. Von der Darstellung geringerer Reichweiten sollte aufgrund der geringen statistischen Aussagekraft abgesehen werden.
  • Bei der Darstellung der Ergebnisse dürfen unterschiedliche Auswertungszeiträume (z.B. 01.04.2017-30.04.2017 und Durchschnittswoche (individuell) auf Basis vom 01.04.2017 bis 30.04.2017) nicht vermischt und nur in Beziehung gesetzt werden, solange die Quelle jedes Wertes klar gekennzeichnet ist.
  • Das offizielle durch die agof zertifizierte Vermarkterranking wird nur durch die agof ermittelt und herausgegeben. Damit wird die offizielle Platzierung im Ranking nur durch die agof vergeben. Die einzelnen Vermarkterreichweiten können jedoch bei Bedarf in TOP modular abgebildet werden.
  • Bei Ergebnissen in Zusammenhang mit den agof Studien dürfen nur die offiziellen Bezeichnungen wie Unique User, Kontakte, etc. verwendet werden. Begriffe wie PIs, Unique Visitors, Visits, etc. sind unzulässig.
  • Die agof Studien als Markt-Media-Studien liefern im Gegensatz zu den technischen Kennziffern der IVW Aussagen zur deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 10 Jahren. Aus diesem Grund darf in direktem Zusammenhang mit den Daten der agof (Netto- oder Brutto-Reichweite) nicht von „IVW-geprüft“ gesprochen werden.
 
Aufgrund von Veränderungen im Messsystem und/oder in der Erhebungsmethode dürfen die Daten folgender Studienausgaben nicht mit den vorangegangenen Erscheinungswellen verglichen oder in Beziehung gesetzt werden.
  • internet facts 2010-I mit allen früheren Erscheinungswellen
  • mobile facts 2013-I mit allen früheren Erscheinungswellen
  • digital facts 2015-06 ff. mit den Vorgänger-Studien internet facts und mobile facts