loading table of contents...

4.15. FAQ Fortführung der Ausweisung

Frage: Warum kann ich für den Oktober und November 2021 keine Einzeltage sehen?

Aufgrund der aktuell laufenden Umstellung des Messverfahrens, die aufgrund der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen TTDSG-Verordnung (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) notwendig ist, kann die agof die Daten der daily digital facts (ddf) vorerst nur in eingeschränkter Form zur Verfügung stellen. Die Übergangsregelung greift erstmals für den Monat Oktober 2021. Die wesentliche Einschränkung besteht darin, dass keine Reichweiten für Einzeltage oder Einzelwochen ausgewiesen werden können, sondern lediglich für Zeiträume von mindestens 28 Tagen. Sobald also ein Tag im Oktober oder November 2021 liegt, kommt der notwendige Zeitraumfilter zur Anwendung. Im Auswertungs- und Planungstool TOP erfolgt diese Einschränkung automatisch.
 
Frage: Wann stehen wieder Einzeltage zur Verfügung?

Je nachdem, wie zügig die Umstellung der Messung auf das neue, vollständig anonymisierte Verfahren abgeschlossen ist, stehen im Idealfall bereits im Dezember 2021 wieder Daten für Einzeltage zur Verfügung. Dies ist aber abhängig von weiteren, eingehenden Prüfungen durch die agof Gremien.
 
Frage: Die agof hat Mitte April 2021 die Ausweisung von Daten zur Online-Nutzung ausgesetzt. Wann kann der Markt wieder auf aktuelle Nettoreichweiten und Strukturdaten zugreifen?

Eine erste Datentranche wurde am 18. August 2021 veröffentlicht und steht in gewohnter Form auf Tagesbasis und inklusive aller Zielgruppen-Informationen in TOP zur Verfügung. Die ausgewiesenen Ergebnisse umfassten den Zeitraum vom 12.04.2021 bis 18.05.2021. Es folgten bislang fünf weitere Tranchen. Derzeit liegen Daten bis zum 30.11.2021 zur Auswertung bereit. Weitere Daten folgen.



Frage: Warum hat sich die agof für diese schrittweise Veröffentlichung der Daten entschieden?

Das gesamte Verfahren zur Reproduktion der Daten für zurückliegende Zeiträume ist extrem komplex und langwierig. Da im Markt dringend Daten benötigt werden, um Verkaufsunterlagen und Werbepläne zu aktualisieren, haben sich unsere Mitglieder mehrheitlich für ein stufenweises Vorgehen ausgesprochen. Das heißt konkret: Sobald Datensätze von den agof Gremien abschließend geprüft und freigegeben wurden, werden die Ergebnisse umgehend in TOP importiert.

Leider hat sich herausgestellt, dass das Aufspüren sämtlicher Fehlerquellen, die teilweise sehr Angebots-individuell waren bzw. Kettenreaktionen auslösten, mit denen niemand rechnen konnte, deutlich länger dauerte als ursprünglich angenommen. Bei dem Prüf- und Freigabe-Prozedere ergibt sich ein ähnliches Bild, da mehr oder weniger jedes einzelne Angebot begutachtet wird. Insbesondere bei erkennbaren Abweichungen muss eruiert werden, ob inhaltliche, technische oder andere Gründe vorliegen, die zu Reichweiten- Ausreißern nach unten oder oben führen.

Die positive Nachricht an den Markt: Die agof hat gemeinsam mit ihren Dienstleistern und Mitgliedern tragbare Lösungen gefunden, um die aufgetretenen Fehler bei der Datenverarbeitung zu beheben, um so die Online-Nutzung auch für die zurückliegenden Monate ausweisen zu können. Es wird also keine Datenlücken geben, womit die kontinuierliche Analysemöglichkeit digitaler Werbeumfelder für das Gesamtjahr 2021 gegeben ist.


Frage: Sind die Daten, die jetzt nach und nach in TOP verfügbar sind, mit den Ergebnissen vor dem Ausweisungsstopp vergleichbar?

Für die ersten Datentranchen, die den Zeitraum vom 12.04. bis 30.11.2021 umfassen, ist die Vergleichbarkeit mit zurückliegenden Zeiträumen grundsätzlich gegeben. Ob und wann methodische Neuerungen möglicherweise zu einem Datenbruch führen, kann noch nicht genau ermittelt werden. Sobald die Vergleichbarkeit nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gegeben ist, wird die agof darüber explizit informieren und auch in TOP entsprechende Warnhinweise hinterlegen.



Frage: Gibt es für die nachträglich veröffentlichten Daten Besonderheiten oder Einschränkungen für die externe Kommunikation?

Ja. Es gilt weiter die in der agof Kommunikations-Richtlinie formulierte Sperrfrist von sieben Tagen, in denen Vermarkter und Publisher ihre jeweiligen Nutzungsdaten intern prüfen und sich gegebenenfalls für eine Nicht-Ausweisung entscheiden können. Ergebnisse können also erst ab dem 8. Tag nach der Veröffentlichung extern publiziert werden. Diese Regelung hat sich bewährt und ist auch ein Gebot der Fairness. In den vergangenen Wochen konnten lediglich die Teilnehmer der technischen Kommission die Daten zu Prüfzwecken einsehen. Für die meisten Teilnehmer an der agof Studie handelt es sich somit um Ergebnisse, die sie das erste Mal sehen.
Eine weitere Besonderheit gilt für die Daten von Oktobers bis November 2021. Wenn ein Zeitraum (auch) mind. einen Tag aus diesem Zeitraum enthält, dann muss der ausgewertete Zeitraum mindestens 28 Tage umfassen. Einzelne Tage, einzelne Wochen oder Zeiträume < 28 Tage dürfen in diesem Fall nicht kommuniziert werden.