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4.10. Dependenzen der Fallzahlerhöhung ab Oktober 2019

Zur weiteren Verbesserung der Studienqualität wurde mit den Daten vom 01.10.2019 eine Fallzahlverdoppelung auf ca. 300.000 Fälle umgesetzt. Dies ermöglicht beispielsweise auch die Ausweisung kleinerer Angebote und Belegungseinheiten auf einer stabileren Datengrundlage. Die Hochrechnung der Nutzung basiert seitdem auf dieser größeren Anzahl Fälle.
Grundsätzlich erhöht sich hierdurch die Datenqualität weiter, da aufgrund der zusätzlichen Fälle noch genauer auf die tatsächliche Nutzung in der Bevölkerung geschlossen werden kann. Dies hat aber auch zur Folge, dass bisherige Fälle anders bewertet werden können. Aufgrund dessen kann es bei Angeboten mit saisonal stark schwankenden Reichweiten modellbedingt in Einzelfällen vorkommen, dass Reichweitenveränderungen auftreten können, wenn ein Auswertungszeitraum gewählt wird, der Zeitpunkte vor und nach der Fallzahlerhöhung miteinschließt. 
Tipp: Wir empfehlen Ihnen keine Zeiträume auszuwerten, die Zeitpunkte vor und nach der Fallzahlerhöhung enthalten (z.B. Jan-Dez 2019), wenn das ausgewertete Angebot bzw. die ausgewertete Belegungseinheit saisonal sehr stark schwankend ist. Zur Auswertung dieser Einheiten empfehlen wir daher einen Auswertungszeitraum zu verwenden, der nur Zeitpunkte vor (z.B. Jan-Sep 2019) oder nach (z.B. Okt-Dez 2019) der Fallzahlerhöhung einschließt.
Angebote, deren Reichweiten über verschiedene Monate keine sehr starken Schwankungen aufweisen, können auch für solche Zeiträume ausgewertet werden.