Bei einer Verwendung der agof Daten für Publikationen, Präsentationen oder sonstige Veröffentlichungen müssen grundsätzlich alle, zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, notwendigen Informationen dargestellt werden. Auch bei einer automatisierten Nutzung der Daten über TOP API sind sämtliche Konventionen einzuhalten und müssen alle notwendigen Informationen mitgeliefert werden.
Diese Konventionen gelten sowohl für die aktuelle agof daily digital facts als auch ihre Vorgänger-Studien digital facts, internet facts und mobile facts.
Zu diesen Informationen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Diese Konventionen gelten sowohl für die aktuelle agof daily digital facts als auch ihre Vorgänger-Studien digital facts, internet facts und mobile facts.
Zu diesen Informationen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Bei der ersten Stufe der daily digital facts müssen die Bezeichnung der Studie, Studienausgabe, sowie Auswertungszeitraum inkl. des Zeitraums und Herausgeber angegeben werden, z.B. „daily digital facts April-Juli 2017 / Auswertungszeitraum: 01.-30.04.2017 / agof“
- Seit der täglichen Veröffentlichung der Studie müssen die Bezeichnung der Studie, Auswertungstag, an dem die Auswertung erstellt wurde, sowie Auswertungszeitraum inkl. des Zeitraums und Herausgeber genannt werden, z.B. „daily digital facts 01.05.2017 / Auswertungszeitraum: 01.- 30.04.2017 / agof“
- Ersteller der Auswertung: Vermarkter, Agentur, ...
- Zeitraum für Medien, z.B. „15.04.2017 – 21.04.2017“, „Mai 2017, „Letzte 7 Tage“, „Durchschnittstag (individuell) auf Basis vom 01.07.2017 bis 30.04.2017“
- Ausgewertete Merkmale, z.B. „Männer 14-49 Jahre“, „Nutze dafür häufig das Internet: Online-Einkaufen bzw. -Shoppen“, „Stimme ich voll und ganz zu: Beim Einkauf achte ich insbesondere auf das Preis-Leistungsverhältnis“ ...
- Dargestellte Einheiten, z.B. „Unique User (UU) in Mio.“, „Netto-Reichweite in %“, ...
- Auswertungsbasis/Vorfilter, z.B. „Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren“, „Nutzer mobiler Angebote in den letzten drei Monaten“, ...
- Tarifeinstellungen bei Auswertungen von TKP, etc., z.B. „Tarifstand 01.06.2016“, „Werbeform Super Banner“, „Werbeform Mobile Post-Roll“
- Eindeutige Kennzeichnung eigener Berechnungen, Ergebnisse oder Klassifizierungen, die aus bereits vorliegenden Werten der agof Studien abgeleitet wurden: „Eigene Berechnung Vermarkter A“, „Ranking Senioren- Webseiten, eigene Klassifizierung auf Basis der daily digital facts April-Juli 2017, Stationäre Gesamtangebote, Vermarkter A“ oder „Aufstellung mobile News-Angebote, eigene Klassifizierung auf Basis der daily digital facts 30.04.2017, Mobile Gesamtangebote, Vermarkter B“
Darüber hinaus sind die Konventionen der agof einzuhalten.
Für die Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Angaben trägt der Verwender der Daten die Verantwortung. Die agof behält sich bei eventuellen Verstößen oder Mängeln eine Nachbesserung oder entsprechende Sanktionen vor.