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4.12. Vorläufigkeit der Daten ab 15.08.2020

Im Rahmen der fortlaufenden Entwicklung des digitalen Werbemarktes gibt es immer wieder Umbrüche, auf die sich alle Marktteilnehmer schnell einstellen müssen. Wie Sie mitbekommen haben, wurde kürzlich durch den Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Verwendung von Cookies im Internet generell nur mit einer aktiven Einwilligung des Nutzers rechtens ist.
Vor diesem Hintergrund hat die agof ihre Datenschutzrichtlinien deutlich verschärft. Gemäß der Handlungsempfehlung von Datenschützern wurde beschlossen, dass alle Publisher, deren Online-Angebote in der daily digital facts erhoben und ausgewiesen werden, ab sofort eine Consent-Management-Plattform (CMP) implementieren müssen, die den jetzt gültigen rechtlichen Anforderung genügt. Das heißt: Wer an der daily digital facts teilnimmt, muss expliziten Consent bzw. ein Opt-in vom User einholen und CMPs (z.B. TCF 2.0) integrieren. Seit dem 01.01.2021 ist diese Regelung auch Teil der „Technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der daily digital facts der agof“ – und damit auch organisatorisch für alle verbindlich.
Da unklar ist, wie schnell und reibungslos die Umstellung bei den einzelnen Publishern und deren Angebote in den agof daily digital facts zu realisieren ist, hat die agof beschlossen, die über TOP modular veröffentlichten Daten für einige Tage als „vorläufig“ zu kennzeichnen. Der Zeitraum der Vorläufigkeit beträgt aktuell 7 Tage. Innerhalb dieser 7 Tage können Angebote rückwirkend aus der Ausweisung entfernt werden. Ebenso können Angebote, die in TOP modular nicht sichtbar waren, nachträglich für die Ausweisung freigegeben werden.
Wichtig: 7 Tage nach der Erstveröffentlichung eines Tages in TOP modular gilt dieser als „final“ und die Liste der ausgewiesenen Medien ändert sich nicht mehr.
Die so gewonnene Zeit wird von Publishern, Vermarktern, der agof und uns dafür genutzt, um alle Daten einem erweiterten Monitoring zu unterziehen und intensiv zu kontrollieren.
Was bedeutet das für die Kommunikation von Daten?
Die Vorsichtsmaßnahme der agof gewährleistet, dass in der agof Studie auch weiterhin nur valide Daten ausgewiesen werden. Da die vorläufigen Leistungswerte aber für alle TOP Nutzer sichtbar sind, musste die agof auch ihre Kommunikationsrichtlinie vorübergehend ergänzen.
Ab sofort und bis auf Wiederruf gilt folgende Sonderregelung:
Alle digitalen Angebote (Websites und Apps inkl. Belegungseinheiten), Vermarkter-Reichweiten sowie Kombinationen sind erst ab dem 8. Tag ihrer erstmaligen Ausweisung in TOP endgültig. In dem jeweils vorausgehenden 7-tägigen Zeitfenster können Angebote für die Veröffentlichung gesperrt bzw. freigegeben werden.
Für die externe Kommunikation dürfen daher ausschließlich endgültige Ergebnisse der daily digital facts verwendet werden. Die Publikation vorläufiger Daten ist ausdrücklich untersagt.
Unter „externe Kommunikation“ fallen dabei nicht nur Pressemitteilungen. Die Regelung gilt auch für die Publikation der Daten auf den eigenen Websites oder über andere digitale und analoge Kanäle (z.B. Social Media oder Präsentationen auf Events).
Wer die ddf-Daten über die automatisierte Schnittstelle von TOP api abruft und für externe Zwecke verwendet, muss natürlich ebenfalls sicherstellen, dass ausschließlich die endgültigen Daten veröffentlicht werden. Sollte es hier Probleme bei der technischen Anpassung geben, helfen wir selbstverständlich gerne weiter.
Diese Regelungen gelten alle bis auf Weiteres und werden von der agof fortlaufend auf Sinnhaftigkeit und Praxistauglichkeit überprüft. Wir halten Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden und werden Sie unmittelbar informieren, sobald die Übergangsphase vorüber ist und die veröffentlichten Tage dementsprechend wieder final sind.
Bitte beachten Sie auch weiter die Hinweiszeile in TOP modular, die Sie ad hoc über den aktuellsten Stand der Dinge unterrichtet.